ARTIKEL 11 UND 13

ARTIKEL 11 UND 13
Das EU-Parlament

Hinweis: Dieser Artikel ist aufgrund gesetzlicher Änderungen nicht mehr aktuell und wird daher bald aktualisiert.

Sicherlich hast Du in den vergangenen Monaten schon einmal von „Artikel 13“ oder dem Leistungsschutzrecht gehört. Aktuell wehrt sich gefühlt das halbe Internet gegen die geplante EU-Richtlinie und sogar die YouTube Chefin Susan Wojcicki rief jüngst alle Nutzer auf, dagegen zu protestieren. Doch was verbirgt sich genau dahinter? Und hat das auch Auswirkungen auf Unternehmen, die ihre Inhalte auf sozialen Netzwerken posten?

Um das zu klären, erst einmal die harten Fakten. Im Grunde geht es um zwei Artikel in der neuen Urheberrechts-Reform (diese wurde übrigens schon „durchgewunken“). Der erste wäre

ARTIKEL 11, DAS SOGENANNTE LEISTUNGSSCHUTZRECHT

Die EU möchte Rechteinhaber besser schützen bzw. die großen Akteure der Branche zur Kasse bitten. Artikel 11 sieht daher vor, dass z.B. bei Online-Artikel bereits durch das Verlinken und Anzeigen der Überschrift, Bilder oder Vorschautexte eine entsprechende Vereinbarung mit dem Urheber notwendig ist.

Somit sind die Verlage  bzw. die Journalisten an der Verwertung Ihrer Werke direkt beteiligt. Es spricht im Grunde erst einmal nichts dagegen, gerecht für die eigenen Werke vergütet zu werden, insbesondere dann, wenn Dritte eigentlich urheberrechtlich geschützte Werke verwenden und damit Kasse machen. Doch in der heutigen Zeit ist das in der geplanten Art und Weise nur schwer umzusetzen.

Denn was würde (oder besser könnte) passieren, wenn das Gesetz in Kraft tritt? Ein perfektes Beispiel haben wir in Spanien: Bereits 2014 hatte man dort ein neues Leistungsschutzrecht eingeführt, das vergleichbar mit Artikel 11 ist. Die Folge: „Google News“ stellte den Betrieb völlig ein, da man laut Google mit dem kostenfreien Angebot einen Verlust machte. Das wiederum führte zu etwa 15% weniger Traffic auf den jeweiligen Nachrichtenseiten. An diesem Beispiel bemerkt man erst, wie weitreichend eine solche Reform im Grunde geht. Denkbar wären in Zukunft auch Links wie „Informationen gibt es hier, wir dürfen aber nicht sagen, was sich hinter dem Link verbirgt“, denn das einfache Setzen eines Links ohne Überschrift oder ein Snippet (Vorschaubild / -text) ist natürlich weiterhin erlaubt. Aber wer klickt schon auf einen solchen Link? Vom Sicherheits-Aspekt ganz zu schweigen. Außerdem bietet es gerade „Fake News“ eine große Chance auf Verbreitung, da die Autoren hier natürlich keine Gebühren von Facebook und Co verlangen würden.

MEINUNGSFREIHEIT IN GEFAHR?

Daher haben aktuell viele Angst vor einem Rückgang des qualitativ hochwertigen Journalismus und sehen die Meinungsfreiheit in Gefahr. Das zeigen Petitionen mit Millionen Unterschriften – Tendenz steigend. Wenn auch pessimistisch, ist diese Prognose aber erschreckend real.

Auch Dienste wie Facebook oder Twitter sind davon natürlich betroffen. Diese würden vermutlich damit noch relativ gut zurecht kommen, aber vor allem kleinere Startups dürften  Schwierigkeiten haben. Im eigenen Unternehmensblog oder der Facebook-Seite kann beispielsweise nicht mehr ohne Kosten auf Webseiten verlinkt werden. Privatpersonen sollen allerdings vom neuen Gesetzesentwurf ausgeschlossen sein.

ARTIKEL 13 GEHT NOCH EINEN SCHRITT WEITER

Hier geht es primär um das Urheberrecht. Konkret möchte die EU die großen sozialen Plattformen für die Verletzungen der Urheberrechte haftbar machen. Im Falle von YouTube hieße das, dass für jedes Video das ein Nutzer ohne Rechte am Material dort veröffentlicht, YouTube haftbar wäre. Aktuell ist das ausschließlich der Nutzer.

Hier stellt sich die Frage: Wie soll das funktionieren? Wenn wir uns einmal Videos auf YouTube ansehen, finden wir dort zahlreiche urheberrechtlich geschützte Inhalte. Vom kurzen Hollywood-Filmausschnitt, über Musik bis hin zu Grafiken oder Textauschnitten finden wir dort alles. Ob der jeweilige Nutzer alle Rechte hat, ist fraglich. Oft wird das von den Urhebern geduldet und sollte es einmal zu Problemen kommen, bietet YouTube schon jetzt das so genannte „Content ID System“. Diese Technologie prüft alle Videos vor allem auf geschützte Musik und informiert im Falle eines Treffers den Urheber, der dann entscheiden kann, was mit dem Video passieren soll. Dieses System ist zwar fehleranfällig, funktioniert aber in den meisten Fällen. YouTube selbst ist aber nicht haftbar für die Urheberverletzung – und das soll sich ändern.

UPLOAD-FILTER

Die logische Folge für alle sozialen Netzwerke (denn geschützt sind auch Bilder, Texte, etc.) wäre ein Upload-Filter oder die manuelle Prüfung jedes Beitrags. Da letzteres vom Aufwand nicht machbar ist, kann nur durch Algorithmen der Inhalt auf urheberrechtliche Ansprüche (aus-)sortiert werden. Das aber ist so gar nicht möglich, denn ein Upload-Filter (oder das YouTube Content ID System) setzt auf eine riesige Datenbank, in der alle geschützten Inhalte vermerkt sind. In einer solchen Datenbank können aber schlicht nicht alle geschützten Inhalte verzeichnet sein, da jeder Urheber dort sein Werk händisch einpflegen oder bei der Plattform anmelden müsste.

Das führt dann zwangsläufig zu einem rapiden Rückgang der Beiträge und Nutzer. Im Zweifel wird ohnehin mehr gesperrt als nötig, um hohe Strafzahlungen zu vermeiden. YouTubes Chefin Susan Wojcicki hat dies auch so formuliert: Sollte das Gesetz in Kraft treten, könne die Videoplattform nur eine handvoll ausgewählte Inhalte von großen Produzenten anbieten. Manch einer würde das als einen großen Einschnitt in die Meinungsfreiheit oder sogar als Zensur beschreiben.

Man sollte diese Aussage allerdings auch aus der Sicht von YouTube betrachten. Denn das wirtschaftliche Unternehmen könnte natürlich auch für dieses Gesetz eine Lösung finden. Diese kostet aber viel Geld. Bestes Beispiel: Der lange Streit mit der GEMA. Es geht also. Nun versucht YouTube aber mit Hilfe der verängstigten Internetnutzer und den großen Influencern gegen diese EU-Richtlinie anzukämpfen. Im Grunde ist das nichts anderes als klassische Lobbyarbeit. Die große Frage ist nur, wie viel Geld YouTube tatsächlich in die Hand nehmen würde…

WAS BEDEUTET DAS NUN FÜR UNTERNEHMEN,

die Ihre Filme auf sozialen Netzwerken teilen? Dazu sollte man erst einmal wissen, dass ein Film ein Gesamtwerk verschiedener Urheber ist. So ist sehr häufig z.B. die Musik gemafrei (aber dennoch urheberrechtlich geschützt), Bilder sind als Stock-Material gekauft oder Texte von einem professionellen Texter verfasst. Ein Algorithmus kann aber nicht erkennen, ob der Inhalt zuvor lizenziert wurde bzw. alle rechtlichen Fragen geklärt sind und wird daher (sofern er denn funktioniert) „anschlagen“. Nun müsste man alle urheberrechtlichen Bedenken mit der Plattform klären. Ein riesiger Aufwand.

Ob dies nun alles so kommen wird, ist fraglich. Aktuell gibt es noch einige Änderungen im Entwurf und dann muss das ganze auch noch auf nationaler Ebene in einem Gesetz verpackt werden. Wir sind also noch weit davon entfernt, das Ende des Internets zu beschwören. Eines aber zeigt die Debatte ganz deutlich: Das Internet ist anscheinend noch immer ein Stück Neuland, vor allem was das Urheberrecht angeht.

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